AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Bestellungen, Aufträge, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der BAULEVEL GmbH, Hardstrasse 59, 4133 Pratteln, Schweiz (Telefon +41 61 551 62 62, E-Mail mail@baulevel.ch, CHE-377.901.299 MWST).

Die AGB gelten sowohl gegenüber Privatpersonen als auch gegenüber Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Verwaltungen, Gemeinschaften, Eigentümerschaften und sonstigen Auftraggebern, unabhängig davon, ob der Vertrag persönlich, schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über die Website, über den BAULEVEL-Kalkulator oder über eine andere elektronische Plattform angebahnt oder abgeschlossen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BAULEVEL diesen ausdrücklich schriftlich oder elektronisch zugestimmt hat.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen: Architektur und Planung; Beratung und Projektentwicklung; Bauleitung und Baumanagement; Projektleitung und Projektkoordination; Renovationen, Umbauten und Sanierungen; Ausführungs- und Bauarbeiten; Generalunternehmer- und Totalunternehmerleistungen; Kostenschätzungen und Kalkulationen; Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Liegenschaften; weitere mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängende Leistungen.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

Für das Vertragsverhältnis gelten in folgender Rangfolge: der individuell unterzeichnete Vertrag; die Auftragsbestätigung von BAULEVEL; die individuelle Offerte einschliesslich Leistungsbeschrieb; allfällige Nachträge und schriftlich bestätigte Bestelländerungen; diese AGB; allfällige ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Projektunterlagen; das schweizerische Recht. Bei Widersprüchen geht das jeweils höherrangige Dokument vor.

Pläne, Visualisierungen, Berechnungen, Produktabbildungen, Projektbeispiele, Websiteinformationen und Werbeunterlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil des Vertrags bezeichnet werden. Normen, insbesondere SIA-Normen, gelten nur, wenn ihre Anwendung im individuellen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Rolle und Leistungsumfang von BAULEVEL

Die konkrete Rolle und Verantwortung von BAULEVEL richtet sich nach der individuellen Offerte, der Auftragsbestätigung und dem Vertrag. BAULEVEL kann insbesondere tätig sein als: Beraterin; Planerin oder Architektin; Bauleiterin; Projektleiterin; Vertreterin des Auftraggebers; Vermittlerin oder Koordinatorin; Unternehmerin; Generalunternehmerin; Totalunternehmerin.

Soweit BAULEVEL ausschliesslich Beratungs-, Planungs-, Koordinations-, Projektleitungs- oder Bauleitungsleistungen erbringt, schuldet BAULEVEL eine sorgfältige und fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, behördlichen oder baulichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit BAULEVEL ausdrücklich als Unternehmerin, Generalunternehmerin oder Totalunternehmerin beauftragt wird, richtet sich die geschuldete Leistung nach dem vereinbarten Leistungsbeschrieb, den vereinbarten Plänen und den weiteren Vertragsunterlagen. Leistungen, Materialien, Ausführungen oder Ergebnisse, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

4. Angebote, Offerten und Kostenschätzungen

Angebote und Offerten von BAULEVEL sind während der darin genannten Frist gültig. Fehlt eine Gültigkeitsfrist, kann BAULEVEL die Offerte bis zur ausdrücklichen Auftragsbestätigung jederzeit ändern oder zurückziehen.

Kostenschätzungen, Budgetangaben, Richtpreise und Kostenberechnungen beruhen auf den zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren Informationen, Erfahrungswerten, Annahmen und Marktpreisen. Sie stellen keine verbindliche Kostengarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Festpreis, Pauschalpreis, Kostendach oder verbindlicher Höchstpreis bezeichnet werden.

Offerten von Lieferanten, Fachplanern, Handwerkern und sonstigen Dritten können zeitlich befristet sein und sich bis zur definitiven Bestellung verändern. BAULEVEL ist berechtigt, erkennbare Schreib-, Übertragungs-, Berechnungs- und Darstellungsfehler zu berichtigen. Ist eine Preisangabe offensichtlich fehlerhaft, entsteht daraus kein Anspruch auf Leistung zum fehlerhaft angegebenen Preis.

5. BAULEVEL-Kalkulator

Der BAULEVEL-Kalkulator dient ausschliesslich der Erstellung einer unverbindlichen Richtpreisberechnung beziehungsweise Kostenschätzung. Die Kalkulation beruht insbesondere auf den Angaben des Nutzers, standardisierten Projektannahmen, Erfahrungs- und Durchschnittswerten, angenommenen Mengen und Flächen, üblichen Ausführungsbedingungen sowie den zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren Preisgrundlagen.

Das Ergebnis des Kalkulators ist keine verbindliche Offerte, keine Auftragsbestätigung, keine Kostengarantie, keine Zusicherung eines bestimmten Endpreises und keine abschliessende technische oder bauliche Beurteilung. Unvollständige, unrichtige oder ungenaue Eingaben können zu erheblichen Abweichungen führen.

Der tatsächliche Preis kann insbesondere nach einer Besichtigung, Bestandsaufnahme, Planprüfung, technischen Abklärung, Materialauswahl oder behördlichen Prüfung angepasst werden. Ein Vertrag kommt durch die Nutzung des Kalkulators oder durch das Absenden der Kalkulation noch nicht zustande.

6. Vertragsabschluss und Einbezug der AGB

Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder im BAULEVEL-Kalkulator stellt kein rechtlich verbindliches Angebot von BAULEVEL dar. Mit dem Absenden einer Anfrage, Buchung oder Bestellung unterbreitet der Auftraggeber BAULEVEL einen Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BAULEVEL den Auftrag ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt.

Insbesondere führen folgende Vorgänge für sich allein noch nicht zum Vertragsabschluss: das Ausfüllen eines Formulars; das Absenden einer Anfrage oder Bestellung; die Verwendung des Kalkulators; eine automatisch versandte Eingangs- oder Bestellbestätigung; eine Zahlungsautorisierung; die Belastung oder Reservation eines Zahlungsmittels.

BAULEVEL kann Anfragen und Bestellungen ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise ablehnen, sofern keine bereits bestehende vertragliche oder zwingende gesetzliche Verpflichtung entgegensteht. Bei Onlinebestellungen müssen die technischen Vertragsschritte erkennbar sein, Eingabefehler vor dem Absenden korrigiert werden können und die Bestellung elektronisch bestätigt werden.

Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor dem Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB nur vor, wenn sie von BAULEVEL schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

7. Angaben und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestätigt, dass seine Angaben vollständig und richtig sind, und informiert BAULEVEL insbesondere über Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, bekannte Mängel und Schäden, Feuchtigkeit, Schimmel, Schadstoffe oder Altlasten, frühere Umbauten, statische oder technische Probleme, Leitungen und Installationen, Rechte Dritter, behördliche Auflagen, Versicherungsfälle sowie Denkmalschutzbestimmungen. Der Auftraggeber haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben.

Der Auftraggeber hat zudem alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich vorzunehmen, insbesondere rechtzeitige Entscheidungen und Freigaben, Bereitstellung vollständiger Pläne und Unterlagen, Zugang zum Objekt, Information von Mietern und Nachbarn, Bereitstellung von Strom und Wasser, rechtzeitige Materialauswahl, Vollmachten, Sicherstellung der Finanzierung sowie rechtzeitige Bezahlung. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers; BAULEVEL kann dadurch entstehende Zusatzleistungen nach Aufwand verrechnen und Termine verschieben.

8. Pläne, Bewilligungen und behördliche Entscheide

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für das Vorliegen der notwendigen Bewilligungen, Zustimmungen und Genehmigungen verantwortlich. BAULEVEL kann den Auftraggeber bei Bewilligungsverfahren unterstützen oder in dessen Namen handeln, sofern eine entsprechende Beauftragung und Vollmacht vorliegt.

BAULEVEL übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Baubewilligung erteilt wird, eine bestimmte Nutzung bewilligt wird, Ausnahmen oder Subventionen gewährt werden, behördliche Verfahren fristgerecht abgeschlossen werden oder Steuervorteile entstehen. Behördliche Auflagen und Rechtsänderungen können zu Anpassungen des Projekts, der Kosten und der Termine führen. Gebühren, Abgaben, Bewilligungskosten und Kosten externer Fachstellen gehen zulasten des Auftraggebers, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

9. Einsatz von Dritten, Änderungen und Zusatzleistungen

BAULEVEL ist berechtigt, Mitarbeitende, Subunternehmer, Handwerker, Fachplaner, Lieferanten und sonstige Hilfspersonen beizuziehen. Als General- oder Totalunternehmerin kann BAULEVEL die Leistung ganz oder teilweise durch geeignete Dritte ausführen lassen. Handelt BAULEVEL lediglich als Bauleiterin, Projektleiterin, Beraterin oder Vermittlerin, können Verträge mit ausführenden Unternehmen direkt zwischen Auftraggeber und Drittunternehmen zustande kommen; BAULEVEL haftet dann grundsätzlich nicht für deren Leistungen, vorbehalten bleibt eine Verletzung eigener Auswahl-, Instruktions-, Prüfungs- oder Koordinationspflichten.

Änderungen des Leistungsumfangs müssen BAULEVEL rechtzeitig mitgeteilt werden; BAULEVEL kann eine schriftliche Bestätigung, angepasste Offerte, Nachtrag, Akontozahlung oder Fristanpassung verlangen. Zusatzleistungen werden nach vereinbarter Vergütung oder nach effektivem Aufwand verrechnet, etwa bei nachträglichen Wünschen, geänderten Plänen, unvollständigen Angaben, verdeckten Mängeln, Schadstoffen, behördlichen Anforderungen oder nicht vorhersehbaren Umständen. In dringenden Situationen darf BAULEVEL notwendige Schutzmassnahmen treffen; die angemessenen Kosten trägt der Auftraggeber, sofern BAULEVEL die dringende Situation nicht selbst zu vertreten hat.

10. Preise, Mehrwertsteuer, Rechnungsstellung und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus der individuellen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem Vertrag und werden grundsätzlich in Schweizer Franken angegeben. Gegenüber Konsumenten angezeigte Endpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders bezeichnet. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Bewilligungs- und Behördengebühren, Anschlusskosten, Kosten von Fachplanern, Labor- und Prüfkosten, Entsorgungsgebühren, Gerüst- und Transportkosten sowie Versicherungsprämien, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

BAULEVEL kann Vorauszahlungen, Akontozahlungen, Teilzahlungen nach Baufortschritt oder Schlusszahlungen verlangen. Rechnungen sind innert der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar; fehlt eine Frist, gelten zehn Kalendertage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug; BAULEVEL kann einen Verzugszins von 5% pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen und bei ausstehenden Zahlungen Arbeiten einstellen, Lieferungen zurückhalten oder Termine verschieben. Erfolgt vor der Auftragsbestätigung bereits eine Zahlung, bedeutet dies noch keine Annahme des Auftrags; wird der Auftrag nicht bestätigt, wird der Betrag zurückerstattet.

11. Termine, Fristen, Bausubstanz und Materialauswahl

Termin- und Zeitangaben sind unverbindliche Planungswerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Ausführungsfristen beginnen erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, Vorauszahlungen geleistet wurden, notwendige Unterlagen vorliegen, der Baustellenzugang gewährleistet ist und Bewilligungen sowie Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Termine verlängern sich angemessen bei behördlichen Verzögerungen, aussergewöhnlicher Witterung, Lieferengpässen, Verzögerungen Dritter, nachträglichen Änderungswünschen, verdeckten Mängeln oder höherer Gewalt.

Bei bestehenden Gebäuden können trotz sorgfältiger Besichtigung verdeckte Umstände wie Leitungen, Feuchtigkeit, Schadstoffe oder Altlasten vorhanden sein; zusätzliche Abklärungen, Sicherungsmassnahmen oder Sanierungen werden separat verrechnet, und BAULEVEL kann Arbeiten bis zur Klärung unterbrechen. Materialien wie Holz, Stein oder Keramik können natürliche Abweichungen aufweisen, die keinen Mangel darstellen; Produktabbildungen können vom tatsächlichen Erscheinungsbild abweichen. Ist ein vereinbartes Material nicht verfügbar, kann BAULEVEL nach Rücksprache ein vergleichbares Ersatzprodukt vorschlagen, wobei Mehr- oder Minderkosten berücksichtigt werden.

12. Abnahme, Mängelrechte und Gewährleistung

Der Auftraggeber prüft ausgeführte Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung. Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme oder unverzüglich danach schriftlich mitzuteilen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. BAULEVEL ist eine angemessene Gelegenheit zur Besichtigung und Nachbesserung einzuräumen; der Auftraggeber darf Mängel grundsätzlich nicht ohne vorgängige Information durch Dritte beseitigen lassen, ausser bei dringenden Massnahmen gegen unmittelbar drohende Schäden.

Bei einem von BAULEVEL zu vertretenden Mangel hat BAULEVEL grundsätzlich das Recht, innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Keine Gewährleistung besteht insbesondere für normalen Verschleiss, unsachgemässe Nutzung, Eingriffe Dritter, ungenügende Wartung, bestehende Gebäudemängel, vom Auftraggeber vorgeschriebene Materialien, unrichtige Angaben, höhere Gewalt oder Leistungen unabhängiger Dritter. Hersteller- und Lieferantengarantien werden im Rahmen ihrer Bedingungen weitergegeben.

13. Kündigung, Rücktritt und Beendigung

Der Auftraggeber kann einen Auftrag nur nach Massgabe des individuellen Vertrags und zwingender gesetzlicher Bestimmungen kündigen. Bei Beendigung vor vollständiger Leistungserbringung schuldet der Auftraggeber insbesondere die Vergütung bereits erbrachter Leistungen, die Erstattung eingegangener Drittverpflichtungen, Kosten bestellter Materialien sowie Rückbau- und Demobilisierungskosten. Bei in der Schweiz abgeschlossenen gewöhnlichen Internetverträgen besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

BAULEVEL kann Leistungen vorübergehend einstellen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, ausbleibender Mitwirkung, Gefährdung von Personen oder Sachen, fehlenden Bewilligungen, schwerwiegend beeinträchtigtem Vertrauensverhältnis oder Insolvenz des Auftraggebers. Soweit erforderlich, setzt BAULEVEL vorher eine angemessene Nachfrist. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben in jedem Fall geschuldet.

14. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte an von BAULEVEL erstellten Plänen, Konzepten, Entwürfen, Berechnungen, Texten, Grafiken, Visualisierungen, Fotografien, Videos, digitalen Modellen und Dokumentationen verbleiben bei BAULEVEL oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das für den vereinbarten Vertragszweck notwendige, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von BAULEVEL. Die Herausgabe bearbeitbarer Originaldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Haftung und höhere Gewalt

BAULEVEL haftet für direkte Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfälle, Datenverluste sowie Schäden aufgrund unrichtiger Angaben, unverbindlicher Kostenschätzungen oder Leistungen unabhängiger Drittunternehmen. Für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingend nicht ausschliessbare Haftungsfälle bleibt die Haftung bestehen.

Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verspätung, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wird, etwa Naturereignisse, aussergewöhnliche Witterung, Epidemien, Krieg, behördliche Massnahmen, Cyberangriffe, Arbeitskämpfe oder erhebliche Lieferengpässe. Betroffene Termine werden angemessen verschoben; dauert das Ereignis so lange an, dass die Fortsetzung unzumutbar wird, können die Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden, wobei bereits erbrachte Leistungen geschuldet bleiben.

16. Digitale Dienste und Website

BAULEVEL bemüht sich um einen sicheren und möglichst störungsfreien Betrieb der Website, des Kalkulators und weiterer digitaler Anwendungen. Eine jederzeitige, fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. BAULEVEL kann digitale Funktionen bei Wartungsarbeiten, Sicherheitsrisiken, technischen Störungen oder Ausfällen von Drittanbietern vorübergehend oder dauerhaft ändern, einschränken oder einstellen. Der Auftraggeber ist für eine geeignete technische Ausstattung und eine sichere Internetverbindung verantwortlich.

17. Datenschutz

Verantwortliche Stelle: BAULEVEL GmbH, Hardstrasse 59, 4133 Pratteln, Schweiz, E-Mail mail@baulevel.ch.

BAULEVEL kann insbesondere Namen und Kontaktdaten, Adress- und Objektdaten, Unternehmens- und Rechnungsangaben, Kommunikationsdaten, Projekt- und Baustellendaten, Fotografien, Pläne, Zahlungsinformationen sowie Nutzungs- und Zugriffsdaten bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Offerten, Vertragsabwicklung, Projektumsetzung, Rechnungsstellung, Qualitätskontrolle, Sicherheit sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

BAULEVEL kann Personendaten an Mitarbeitende, Planer, Handwerker, Zahlungs- und Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen, IT- und Hostinganbieter, Behörden sowie Rechts- und Steuerberater weitergeben, insbesondere unter Nutzung von Diensten wie Vercel, Orbitype und Google. Die Website kann dabei unter Nutzung der Infrastruktur von Vercel und Orbitype betrieben werden, wobei Personendaten in der Schweiz, in Europa, in den USA und in weiteren Staaten bearbeitet werden können; BAULEVEL sorgt im gesetzlich erforderlichen Umfang für geeignete Garantien.

BAULEVEL kann den Google Tag Manager und weitere Google-Dienste sowie Cookies gemäss den gesetzlichen Anforderungen einsetzen; Details dazu finden sich in der separaten Datenschutzerklärung und im Cookie-System. Personendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Vertragsdurchführung, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist, und danach gelöscht oder anonymisiert. BAULEVEL trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, kann jedoch keine absolute Sicherheit garantieren.

Betroffene Personen können im Rahmen des anwendbaren Rechts Auskunft, Berichtigung, Herausgabe, Löschung, Widerspruch oder Widerruf ihrer Einwilligung verlangen. Anfragen sind an mail@baulevel.ch zu richten; BAULEVEL kann einen angemessenen Identitätsnachweis verlangen. Die Einzelheiten der Datenbearbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.

18. Elektronische Kommunikation, Abtretung und Änderung der AGB

Die Parteien dürfen über E-Mail, Kundenportale, Messenger und Videokonferenzsysteme kommunizieren; BAULEVEL darf Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse senden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktangaben unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von BAULEVEL auf Dritte übertragen. BAULEVEL kann diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit ändern; für einen Vertrag gilt grundsätzlich die beim Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BAULEVEL und dem Auftraggeber ist schweizerisches Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BAULEVEL GmbH in Pratteln, Kanton Basel-Landschaft. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten, bleiben vorbehalten.

20. Aufträge und AGB

Fragen zu diesen AGB können gerichtet werden an:

21. Kontakt und Stand

Sollte auf den Offerten und Auftragsbestätigungen andere allgemeine Geschäftsbedingungen aufgeführt sein, gelten jeweils die dort erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen.